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Nennung von Markennamen in Ausschreibungen unzulässig



Liebe Liste,

offenbar ist seit Ende letzten Jahres die Nennung von Markennamen in 
öffentlichen Ausschreibungen unzulässig. Selbst Passagen wie "P4-3Ghz 
oder gleichwertig" wären demnach unerlaubt. Ebenso "Betriebssystem XP". 
Habt ihr davon schon etwas mitbekommen?

Zum Nachlesen:

http://www.it-news.de/0412/35305.html

(mit Verweis auf die entsprechende Richtlinie)

Gruß
Ralf

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