Liebe Liste, offenbar ist seit Ende letzten Jahres die Nennung von Markennamen in öffentlichen Ausschreibungen unzulässig. Selbst Passagen wie "P4-3Ghz oder gleichwertig" wären demnach unerlaubt. Ebenso "Betriebssystem XP". Habt ihr davon schon etwas mitbekommen? Zum Nachlesen: http://www.it-news.de/0412/35305.html (mit Verweis auf die entsprechende Richtlinie) Gruß Ralf