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Re: Hardwaretrennung Schüler- und Lehrernetz



* Jan-Benedict Glaw (jbglaw@lug-owl.de) [040112 15:18]:
> On Mon, 2004-01-12 15:08:49 +0100, Andreas Schuldei <andreas@schuldei.org>
> wrote in message <[🔎] 20040112140847.GA29371@lukas.schuldei.com>:
> > * Peter Voigt (Peter.Voigt1@gmx.net) [040112 13:31]:
> > > Also: Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lehrern/Schülern darf nur
> > > auf der Verwaltungs-EDV erfolgen, nicht auf der Unterrichts-EDV
> > > ("ausschließlich"). Das ist der offizielle Standpunkt der Schulaufsicht für den
> > > Regierungsbezirk Detmold, den ich im Juli letzten Jahres zur Kontrolle erfragt habe,
> > > als die Diskussion über das Pflichtenheft von Skolelinux aufkam.
> > 
> > in dem zusammenhang wäre für mich interessant was
> > "personenbezogen" ist. sind das auch informationen wie welcher
> > schüler in welche klasse geht und welche kurse er besucht?
> 
> Wenn diese Daten im Sekretariat vorhanden sind, ja.

?!? 

wie sollen dann sachen wie unser ldap verzeichnis legal sein? da
stehen name, vorname, email, klassen/gruppen/kurse/lehrer per schüler
drin. Selbst wenn wir die abfragen für schüler verbieten (ACLs)
ist das ja noch lange keine erfüllung dieser forderungen.

> Es ist eine Sache, wenn sich die Schüler die Daten zusammensammeln
> können, indem sie ihre Mitschüler beobachten oder einfach diese fragen.
> Die Daten zur Verfügung zu stellen, ist eine andere Sache. Zumal, wenn
> so einfache Daten vorhanden sind (Stundenplan-Daten etc.), dann sind
> meist auch andere Daten (Noten, ...) nicht fern.

nee, die sind ja noch nicht dabei. aber cerebrum sieht eigendlich
sogar vor, dass dann auch addressen, telefon und
erziehungsberechtigte im gleichen eintrag stehen. (dass in .de da
nix eingetragen werden muss ist ja klar.)


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