On Mon, 2004-01-12 15:08:49 +0100, Andreas Schuldei <andreas@schuldei.org> wrote in message <[🔎] 20040112140847.GA29371@lukas.schuldei.com>: > * Peter Voigt (Peter.Voigt1@gmx.net) [040112 13:31]: > > Also: Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Lehrern/Schülern darf nur > > auf der Verwaltungs-EDV erfolgen, nicht auf der Unterrichts-EDV > > ("ausschließlich"). Das ist der offizielle Standpunkt der Schulaufsicht für den > > Regierungsbezirk Detmold, den ich im Juli letzten Jahres zur Kontrolle erfragt habe, > > als die Diskussion über das Pflichtenheft von Skolelinux aufkam. > > in dem zusammenhang wäre für mich interessant was > "personenbezogen" ist. sind das auch informationen wie welcher > schüler in welche klasse geht und welche kurse er besucht? Wenn diese Daten im Sekretariat vorhanden sind, ja. Es ist eine Sache, wenn sich die Schüler die Daten zusammensammeln können, indem sie ihre Mitschüler beobachten oder einfach diese fragen. Die Daten zur Verfügung zu stellen, ist eine andere Sache. Zumal, wenn so einfache Daten vorhanden sind (Stundenplan-Daten etc.), dann sind meist auch andere Daten (Noten, ...) nicht fern. Daten zu schützen erfordert leider, daß man sich darum aktiv kümmern muß. Das macht zusätzliche Arbeit, die sich niemand in der Verwaltung gerne macht. Da das leider fast überall so ist, wird physikalische Trennung vorgeschrieben. Persönlich sehe ich auch lieber *ein* Netz in einer Schule, aber da Verwaltungs-Angestellte normalerweise keine IT-Profis sind, hab' ich auch lieber zwei Netze... MfG, JBG -- Jan-Benedict Glaw jbglaw@lug-owl.de . +49-172-7608481 "Eine Freie Meinung in einem Freien Kopf | Gegen Zensur | Gegen Krieg fuer einen Freien Staat voll Freier Bürger" | im Internet! | im Irak! ret = do_actions((curr | FREE_SPEECH) & ~(NEW_COPYRIGHT_LAW | DRM | TCPA));
Attachment:
signature.asc
Description: Digital signature