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Re: GPL-Rechtslage



Volker Weißmann:
> Am 07.11.2013 23:41, schrieb Jochen Spieker:
>> Volker Weißmann:
>>> 
>>> 2. Wenn sich ein Verbreiter von Software NICHT an die GPL hält,
>>> WER kann ihn deshalb verklagen.
>> 
>> Derjenige, der die Rechte an der Software hält. Das ist in aller
>> Regel der Autor beziehungsweise dessen Arbeitgeber. Harald Welte
>> hat beispielsweise als Rechteinhaber an weiten Teilen des
>> Netfilter-Codes in Linux einigen Routerherstellern eins überbraten
>> können, die das mit der Lizenz nicht so ernst genommen haben.
> 
> Und wie kann ich beweisen dass ich der Autor bzw. dessen Arbeitgeber bin?

Im Zivilprozess müsstest grundsätzlich Du beweisen, dass Du einen
Schaden hast. Heißt, die Beweislast liegt bei Dir. Zunächst reicht dafür
die reine Behauptung. Erst, wenn Dein Prozessgegner das bestreitet,
musst Du tatsächlich etwas vorlegen.

Dazu sollte man wissen, dass Juristen unter "Beweis" etwas anderes
verstehen, als Mathematiker. Hast Du ein Source-Repository mit History
der letzten Monate/Jahre? Vertreibst Du die Software schon länger über
das Internet? Signierst Du die Software mit einem geheimen Schlüssel?

Hakelig wird es erst, wenn Dein Gegenüber das alles bestreitet und das
auch substantiieren kann.

J.
-- 
When you put a gun to my head you aren't fooling anyone.
[Agree]   [Disagree]
                 <http://www.slowlydownward.com/NODATA/data_enter2.html>

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