Thore: > Am 06.07.2013 12:21, schrieb Juergen Kosel: >> >> wenn ich den Artikel: >> http://www.heise.de/security/meldung/EU-Parlament-beschliesst-haertere-Strafen-fuer-Cyber-Angriffe-1911714.html >> richtig verstehe, sollen in der EU der Erstellen von Software zum >> Auffinden von Sicherheitslücken (auch auf dem _eigenen_ Rechnern) >> strafbar werden! >> > Der letzte Satz sagt es doch ansich aus: selbst geplante Härtetests sind > erlaubt sowie nicht krminelle Zugriffe (was auch immer das heißen soll, > wenn jetzt jemand aus langeweile einen Server hackt ist das nach dem > beschluss nicht dareinfallend?) Zudem stellt sich die Frage wie denn > Sicherheitsfirmen abrbeiten sollen, wenn die Tools für ihre Tests > verboten worden sind. Ohne den Artikel gelesen zu haben: was Ihr beschreibt, ist schon seit 2007 in der BRD geltendes Recht: http://de.wikipedia.org/wiki/Vorbereiten_des_Aussp%C3%A4hens_und_Abfangens_von_Daten Guten Morgen, das Geschrei war damals schon groß. Ich kann mich damit auch überhaupt nicht anfreunden, habe aber auch noch nichts von diesbezüglichen absurden Klagen gehört. Ist aber wahrscheinlich ein prima Auffangtatbestand, wenn man jemanden drankriegen will, und sonst nichts findet. J. -- In the west we kill people like chickens. [Agree] [Disagree] <http://www.slowlydownward.com/NODATA/data_enter2.html>
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