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(OT)Re: Warnung vor O² Online Internet Service (Betrug)



Soos Arpad wrote:
Am Freitag, 27. Mai 2011 06:43 schrieb Francis Debord:
Am 26.05.2011, 23:29 Uhr, schrieb Dieter Schultheis

<news4dsch@t-online.de>:
Hast wohl nicht auf die AGB geachtet?
Liest du dir die Waschanleitung durch, wenn du dir beim Discounter ein
10-Pack Socken kaufst?

Ich sehr wohl und Schulheis hat da schon recht.
Wer noch mehr lügt als Politiker, das sind die Hausierer, bzw. Roßtäuscher,
bzw. Marktschreier, alle zusammen vereint in PR. Und das zu wissen ist
heute notwendig, das nicht zu wissen kann aber jederzeit mit Geld ausgeglichen
werden.

Und selbst wenn ... meinst du, daß die Farbecht sind, nur weil es nicht
draufsteht?


Woher soll ich sonst wissen, ob ich die Socken kochen darf oder nur mit max 30 Grad waschen darf (Einlaufgefahr), wenn ich nicht aufs Etikett (mit den Details) ?

Wie heisst es doch vor Gericht?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Jeder gute Verkäufer packt die nicht so freundlichen Punkte in den "Details/AGB" und nicht per große Lettern im Zentrum der Produktpräsentation. Und das nicht nur im Internet bzw. bei Telefon- und Surfverträgen. Oder warum haben z.B. Versicherungs- verträge so viel "Kleingedrucktes", was im Zweiflesfall mehr gilt als die mündlichen Zusagen von "Herrn Kaiser".

Gehört meiner Meinung nach zum Allgemeinwissen.

Alles andere ist wie Geschenkeauspacken an Heiligabend. Schöne Bescherung mit vielen Überraschungen.

Schluss hier, reicht jetzt mit diesem Thema für eine AGB / Gesetzes NG.

--
MfG Dieter


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