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Re: Namen unserer Mitarbeiter auf Ihren Websites



> hiermit zeigen wir Ihnen an, dass wir die Rechte unserer Mitarbeiterin
> *N....... T......... *wahrnehmen.  

Schön für sie. Kann Frau T......... ihre Interessen nicht selbst vertreten?

> Auf Ihren Internetseiten
>  _http://lists.debian.org/debian-user-german/2007/08/msg01078.html_ wird
> *Frau T......... *mit vollem Namen genannt.

Frau T. hat sich an einer öffentlichen Diskussion beteiligt. Wenn Ihre
werte Mitarbeiterin nun persönliche Angaben macht, dann ist das ihre
Schuld.

> Unter Berufung auf das
> Allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Namensrecht aus § 12
> BGB, fordern

Ich denke, das gilt nicht, wenn die Mitarbeiterin die Angaben freiwillig
gemacht hat.

Also werte Frau E.
In Ihre Beschwerdemail an die Mailingliste ist ja auch alles enthalten.
Firma, Name, Anschrift, Telefon. Was soll das? Wollen Sie uns veralbern?


Übrigens ist das eine Mailingliste, in der Anwender sich untereinander
helfen. Das ist hier keine Firma.


Mit grimmigen Gruß


Frank Becker


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