Re: Qualifizierte Signatur mit Smartcard
Am Dienstag 20 Februar 2007 11:55 schrieb Martin D.:
> Dann gibt es noch die, meiner Ansicht nach, akademische Frage, ob die
> Software, die
> c) die Signatur oder auch Verschlüsselung macht oder
> d) die Prüfung der Signatur vornimmt,
> eine solche 'Bestätigungsurkunde' vorweisen kann.
Das sollte eigentlich kein Thema sein. Denn c) sollte auf der Karte
passieren (Wenn eine auf dem Rechner laufende SW die tatsächliche
Signatur macht kann man sich die SC in den ... schieben.
Was bei d) passiert ist eigentlich völlig Wurscht. Das hat mit der
Signatur nämlich nichts mehr zu tun. Da stellt sich ja nur noch die
Frage ob sie akzeptiert wird.
Gruß Chris
--
A: because it distrupts the normal process of thought
Q: why is top posting frowned upon
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