Re: [Gesetz gegen Verw. v. Hackertools] - Aus der Erfahrung!
Hallo Stephan Seitz, hallo auch an alle anderen
Mittwoch, 4. Oktober 2006 12:52 - Stephan Seitz wrote:
> [...]
> Da gab’s doch mal vor langer Zeit eine Geschichte von Lutz
> Donnerhacke. Der hatte bei seinem Nachbarn immer das Knacken von
> Schlössern geübt, ohne ihn vorher zu fragen. Der Nachbar war Anwalt
> und meinte, daß er bei Lutz noch graue Haare bekommen würde, weil es
> scheinbar nicht verboten ist, ein fremdes Schloß zu knacken und
> wieder zu verschließen, solange du nicht das Haus betrittst und
> keinen Schaden anrichtest.
>
> Keine Ahnung, ob das noch stimmt oder überhaupt stimmte.
Es stimmt, insofern muss ich meine Antwort in meiner anderen Mail
revidieren (Versuch eines Logins auf einem offenen Port in Analogie zum
Versuch, ein angelenhtes Fenster aufzudrücken).
Ohne Diebstahl wäre das Eindringen in eine fremde Wohnung (oder Büro
o.ä.) nur Hausfriedensbruch. Das wird nur auf Antrag verfolgt, der
Versuch als solcher ist nicht strafbar.
Wenn man aber nicht mal eindringt, ist es nicht mal das. Und wenn das
Schloss keinen Schaden nimmt, liegt auch keine Sachbeschädigung vor.
Und man muss ja in einem Strafverfahren nicht seine Unschuld beweisen,
sondern das Gericht (bzw. die Anklage) die Schuld (also z.B. den
Versuch eines Einbruchdiebstahls).
Allerdings hätte der Anwalt sicherlich einen Richter finden können, der
eine entsprechende Anordnung erlassen könnte, um dieses Eindringen in
die Privatspähre zu unterbinden. Dagegen dürfte man dann nicht mehr
verstoßen, aber es wurde einem ja auch explizit verboten. Allerdings
gibt es meist ja auch noch andere Nachbarn ... ;-)
--
Gruß
MaxX
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