Re: [Gesetz gegen Verw. v. Hackertools] - Aus der Erfahrung!
Hallo Peter Blancke, hallo auch an alle anderen
Mittwoch, 4. Oktober 2006 13:52 - Peter Blancke wrote:
> Ad 2006-10-04, Stephan Seitz <nur-ab-sal@gmx.de> dixit:
> > Aber Portscans sind doch nichts anderes, als an einem Haus die
> > Klingeln abzulesen, wer dort wohnt.
>
> Nein. Das steht bereits in Deiner /etc/services drin.
>
> Portscans ist das Pruefen, ob ein Fenster womoeglich nicht richtig
> verriegelt wurde; Du drueckst dagegen und schaust nach, ob es sich
> womoeglich oeffnet.
Hm, jeder Vergleich hinkt. Aber hier würde ich eher sagen:
Portscan ist das (visuelle) Absuchen einer Fensterfront nach
offensichtlich nicht verschlossenen Fenstern (offen oder zumindest
geklappt). Das dürfte in beiden Fällen noch unkritisch sein.
Das Dagegendrücken wäre dann z.B. eher ein Loginversuch (z.B. telnet auf
Port 25, ob es evtl. ein offenes Mailrelay ist). Und spätestens ab hier
beginnt es ggf. unfein zu werden, wenn nicht sogar kriminell.
> Ob Du danach noch einsteigst oder auch nicht,
> ist eine andere Frage.
Ja, das ist die Frage nach Versuch und realisierter Tat. Bei
(Einbruch-)Diebstahl ist allerdings bereits der Versuch strafbar.
> Der aufmerksame Nachbar, der Dich durch das
> dienliche DF beobachtet, wird erst einmal die Polizei verstaendigen,
> welche Dich einschlaegigen Verbrecherorg^WStaatsbehoerden
> ueberstellen wird, die Dich in Schurkenstaaten ausfliegen lassen, wo
> Du solange gefoltert wirst, bist Du eingestehst, verbrecherisch
> gehandelt haben zu wollen, selbst wenn Du es nicht beabsichtigtest.
Und ich dachte, sowas hat nur die Stasi gemacht :-/
> Das alles -- und bald noch viel mehr -- ist Realitaet in den
> bluehenden Landschaften der Demokratie 2006!
Welche blühenden Landschaften?
--
Gruß
MaxX
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