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Re: [Gesetz gegen Verwendung v. Hackertools]



Am Montag, den 02.10.2006, 14:47 +0200 schrieb Andreas Pakulat:
> On 02.10.06 13:08:46, Bjoern Schliessmann wrote:
> > Matthias Haegele wrote:
> > 
> > > http://www.heise.de/security/news/meldung/78448
> > 
> > Da kann ich aber nicht rauslesen, dass Portscans strafbar werden
> > sollen. Ein Portscan ist immernoch die einzige Möglichkeit,
> > rauszufinden, was sich am anderen Ende befindet.
> 
> Das kommt halt drauf an wie weitraeumig die das sehen, schliesslich ist
> ein Portscan meistens der 1. Schritt bei einem Hackangriff.

Bekannte Sichtweise. Nur ein Messer ist halt eben auch nicht zwingend
eine Mordwaffe. Und auch mit einer Glasflasche kann ich jemanden
verletzen oder halt nur die Milche/whatver daraus trinken. Ich hoffe,
dass man sich darüber klar ist oder zumindest wird (der Artikel deutet
zumindest nicht an, dass man Portscanner schon als verboten betrachtet),
und vernünftige Grenzen zieht.

MfG Daniel



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