Re: [OT] Rückerstattung von Windows-Kosten
Hallo Wolfgang Jeltsch, hallo auch an alle anderen
Am Mittwoch, 8. März 2006 18:44 schrieb Wolfgang Jeltsch:
> Hallo,
>
> es hieß doch, dass man sich beim Kauf eines neuen Rechners mit
> vorinstalliertem Windows angeblich das Geld für das installierte
> Windows zurückerstatten lassen kann, wenn man dieses gleich
> deinstalliert. Ist das so bzw. noch so? Wenn ja, wo gibt es
> Informationen dazu? Google hat mir leider nicht viel geholfen.
Hm, du hast das Recht, die Lizenzvereinbarungen nicht anzunehmen. In
diesem Fall darfst du die Software gegen Erstattung des Kaufpreises
zurückgeben (da die Lizenzbedingungen meist erst bei der Installation
einsehbar sind, darf die Verpackung in dem Fall auch schon geöffnet
sein).
Hintergrund dürfte hier das BGB sein, in der Regel ist auch ein
entsprechender Hinweis in der Lizenzvereinbarung enthalten.
Allerdings ist IMHO in diesem Fall der Händler befugt, auch den gesamten
Kauf rückgängig zu machen. Schließlich bilden Hard- und Software eine
Einheit und werden auch zu einem einheitlichen Gesamtpreis kalkuliert
und angeboten.
Und welcher Preis soll jetzt für das Windows erstattet werden? Der
normale Straßenpreis? Dann verzichte ich auch noch auf das Gehäuse und
das Netzteil (gegen Erstattung des dafür üblichen Straßenpreises - ich
hab ja mein altes noch) - und schon habe ich einen neuen PC zum
Nulltarif.
Einzige Möglichkeit, die ich sehe: Mit dem Händler verhandeln (ist ja
ein Händler *g*). Untern Strich ist ihm evtl. ein etwas billiger und
dafür ohne Windows verkaufter Rechner lieber als gar kein verkaufter
Rechner.
--
Gruß
MaxX
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