Re: mount Problem
On Thursday 01 December 2005 17:04, Andreas Pakulat wrote:
> On 01.12.05 11:37:23, Gebhard Dettmar wrote:
> > [...]
>
> a) ein Artikel zu viel (die muss da weg)
> b) PartitionMagic.
>
Das hab ich natürlich auch gedacht. Aber unten stand dann noch "PM
wirklich nicht mehr starten will" Da dachte ich: nee, das muss irgendwas
echt essentielles sein ... was nur?? ;-))
> > [...]
>
> Nee, bei mir meldete er es gleich bei der ersten. Ich hab dann den
> Eintrag im CSS-Cache entfernt - wieder probiert - ging nicht. Das ein
> paar Mal, zwischenzeitlich neu gestartet (zu Windows). Dann mal ne Nacht
> oder 2 den Rechner Schlafen lassen und dann gings auf einmal.
>
Computer haben eben doch eine Seele (und Googlebots auch, aber das ist
eine lange Geschichte, die erspar ich euch vielleicht doch lieber)
> > Verbotenerweise ist eine gute Frage: ich hab auf dem Laptop meiner
> > Freundin Woody und Win2k installiert (für XP Home). In Win2k gibt's
> > nur MediaPlayer 9 und kein WinDVD, also musste ich irgendwas
> > nachinstallieren (VLC). Das geht nur mit Cracken der Region
> > Encryption, also wird z.B. WinDVD das eingebaut haben. Ist es da
> > erlaubt???
>
> Ich verstehe das zwar nicht 100%, aber erlaubt ist es wohl kaum. Was
> aber erlaubt ist: Deine Freundin kauft sich WinXP Pro, wenn Home nicht
> reicht *wink*
>
nee, nee, home und prof nehmen sich da nichts. Win2k aber, da musst du
vorgehen wie bei Linux, also Player reicht nicht, da müssen CSS-Cracks ran
- jedenfalls bei genau der DVD, die vlc in Woody auch nicht spielt.
Und deswegen ...
> > Ansonsten gilt in Deutschland immer noch das Privatrecht, das u.a.
> > besagt, dass bezahlte Ware mein Eigentum ist. Damit kann ich - für
> > meine privaten, also nichtgewerblichen Zwecke - machen, was ich will,
> > und das Gesetz, das mir verbietet, mein Eigentum für privateZwecke zu
> > kopieren, muss mir mal einer zeigen. Dass irgendwelche CD-Aufdrucke
> > über geltendem Recht stehen, soweit sind wir hier noch nicht.
>
> Aehm doch sind wir. Du darfst keinen Kopierschutz umgehen und die
> CSS-Verschluesselung kann man als genau das ansehen.
>
Also ich würde mich jetzt am liebsten selbst anzeigen: ich kauf mir ein
Notebook mit vorinstalliertem XP Home. Da hab ich keinen Bock drauf, also
spiel ich mein Instituts-lizensiertes Schul- und Uni-Win2k + mein freies
Debian da drauf. Ist ja wohl mein gutes Recht, bzw. eigentlich fühl ich
mich da schon in meinen Rechten eingeschränkt - wenns Notebooks ohne
vorinstalliertes OS gäbe, würde ich, genau wie jeder andre hier auch, eins
aus denen wählen. Zum DVDs angucken nehme ich unter Windows wie Linux das
freie VLC. Nun ist die DVD kopiergeschützt und dieser Schutz sorgt dafür,
dass ich sie mir nicht angucken kann, was vor dem Kauf rauszukriegen
völlig unmöglich ist. So, jetzt wirds illegal, jetzt kommen libdvdcss,
bzw. vergessen, was unter Windows das genau war, zum Einsatz. Brauche ich
nicht zum kopieren, sondern zum schlichten angucken und ist von einem
weltweit zugänglichen Webserver runtergeladen. Auf der DVD steht, und zwar
so auffallend vage, dass ich da wetten würde auf eine Gesetzeslücke:
--schnipp--
Das Programm ist ausschließlich zur Vorführung für nichtgewerbliche Zwecke
im privaten Bereich lizensiert [meine ganze Crackerei dient nichts
anderem]. Jede darüber hinausgehende Nutzung, z.B. öffentliche Vorführung
und unerlaubte Vervielfältigung, ist untersagt. Zuwiderhandlungen ... usw.
usf.
--schnapp--
1.) Ich habe die DVD nicht kopiert.
2.) Selbst wenn ich es täte - sie zu kopieren steht in keinem kausalen
Zusammenhang mit gewerblichen Zwecken. Dazu müssen zwingend weitere
Tatbestände kommen, wie z.B. die Kopie verkaufen.
3.) Bei eindeutiger Gesetzeslage wird nie "z.B." verwendet. Dort werden
Tatbestände eindeutig, unter Zuhilfenahme des wissenschaftlichen
Instrumentariums, das die Jurisprudenz zur Verfügung stellt und zu dem
u.a. auch eine eindeutige Terminologie gehört, verwendet. "Zum Beispiel"
ist für mich synonym zu: Gesetzeslücke
4.) was ist eigentlich mit nicht kopiergeschützten CDs (z.B. Win2k)?
Welches Gesetz verbietet deren Vervielfältigung zu nicht gewerblichen
Zwecken? Diebstahl geistigen Eigentums ist es nicht, da wird immer eine
gewerbliche Nutzung vorausgesetzt.
Fazit (für mich): Für Demokratie und Liberalismus sind der Schutz des
Privateigentums konstitutiv, eine conditio sine qua non --> Mit meinem
Privat-Eigentum kann ich machen, was ich will, solange der Rahmen eben
privat bleibt. In der Uni-Bibliothek haben wir Zugriff auf eine
(kommerzielle) Juristendatenbank, das muss ich mir mal näher angucken.
Gruß Gebhard
--
Someone is speaking well of you.
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