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Re: Mail Protokollierung



On Sun, Sep 05, 2004 at 05:26:39PM +0200, Matthias Houdek wrote:
> Am Sonntag 05 September 2004 16:19 schrieb Ulf Volmer:

[ §202 StGB ]

> > Eine solche Sicherung ist bereits, daß nur root auf fremde emails
> > zugreifen kann.
> > Die emails sind _nur_ für den Empfänger bestimmt und besonders
> > gesichert.
> 
> Einspruch:
> Eine Mail, die nicht verschlüsselt ist, kann nicht als gesichert gegen 
> fremden Zugriff angesehen werden, weil:
> a) Wo steht, dass nur root Zugriff auf /var/mail haben darf? 

ulf@xerxes:~$ ls -l /var/spool/mail/ulf 
-rw-rw----    1 ulf   mail   3202706  5. Sep 18:21 /var/spool/mail/ulf

> Und außerdem  gibt es nicht nur Linux/Unix-Systeme.

Ich bin offen für Hinweise auf Systeme (bitte kein win9x), bei denen
email world-readable sind.

> b) Eine Mail kann wie ein Brief auch versehentlich falsch versand werden 
> (Fipptehler in der Adresse z.B.). 

Es geht _nicht_ um versehenliches Lesen, es geht darum daß ein
Unbefugter bewußt private emails/Dateien liest.
Wer befugt ist, entscheidet in aller Regel (bei uns) ein Richter.


> Einen Brief kann ist dann nicht lesen 
> (es steht ja nicht mein(e) Name/Adresse drauf), da er verschlossen ist. 
> Würde ich ihn dennoch öffnen, wäre das prinzipiell strafbar. Eine Mail 
> kann ich dann problemlos lesen (es sei denn, sie ist verschlüsselt).

Fangfrage: Darf der Briefträger deine Briefe lesen, wenn du vergessen
hast, sie zuzukleben?

cu
ulf

-- 
Ulf Volmer
u.volmer@u-v.de



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