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Re: [Debian]:Betriebssysteme



On Sun, 21 May 2000, Wilhelm Wienemann wrote:

> > > Ich finde es zwar auch nicht schoen wenn Holger persoenliche Mails
> > > in Mailinglisten veroeffentlicht, aber ich dachte immer, Emails
> > > wuerden NICHT unter das Briefgeheimnis fallen.
> > 
> > Und selbst wenn es ein Brief wäre, so würde es nicht das
> > Briefgeheimnis verletzen. Das Briefgeheimnis würde verletzt werden,
> > wenn ein Dritter den Brief abfängt und veröffentlicht (oder auch nur
> > ließt), nicht aber wenn es der Adressat macht.
> 
> Da bin ich wohl etwas weit übers Ziel hinausgeschossen. Bernd, Deine 
> Darlegung ist natürlich korrekt. Sicherlich liegt hier aber eine grobe 
> Vertrauensverletzung mit Bruch des durch den § 242 BGB geschützten 
> Rechtsraumes vor. 
>...

Auch wenn es langsam OT wird: § 242 BGB gehoert zum Schuldrecht und 
lautet:

Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und
Glauben mit Ruecksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.


Was hat das mit dem Veroeffentlichen von Emails zu tun???

cu,
Adrian

-- 
A "No" uttered from deepest conviction is better and greater than a
"Yes" merely uttered to please, or what is worse, to avoid trouble.
                -- Mahatma Ghandi

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