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Re: [Debian]: debian non-free



> > auch wenn sich das so anhört, so ganz bin ich nicht der GPL fan.
> > die BSD lizenz mag ich viel mehr. (oder Artistic für alles, was mit
> > perl zusammenhängt). Viel wichtiger ist mir aber inzwischen, das man
> Warum genau die BSD lizenz? Welche Vor-/Nachteile bietet diese Deiner
> Ansicht nach der GNU gegenüber?

der große unterschied ist die intention. die bsd lizenz erlaubt die freie
nutzung des programmes. die gpl geht weit darüber hinaus, indem sie mit 
komplexen mechanismen versucht das programm zu schützen.


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LIABILITY, OR TORT (INCLUDING NEGLIGENCE OR OTHERWISE) ARISING IN ANY WAY
OUT OF THE USE OF THIS SOFTWARE, EVEN IF ADVISED OF THE POSSIBILITY OF
SUCH DAMAGE.

Klausel 3 und 4 sind veraltet und werden inzwischen nicht mehr benutzt.
In alten Programmen findet man diese Klauseln aber noch.
sieht zwar auch lang aus, ist aber :
 - copyright
 - erlaubnis zur benutzung
 - no warranty

die ersten beiden teile müssen in jedem lizenz statement drinn sein. der 
dritte teil ist eigentlich immer drinn, um den autor zu schützen (usa hat
da ein seltsames recht, in deutschland bräuchte man das nicht). die zweite
klausel ist eigentlich auch überall zu finden, und ich finde sie gut :
man muß immer den namen des orginal autors mitschleppen und im credits
geben. das gehört sich einfach: wenn jemand seine software schon verschenkt,
dann soltle man auch zugeben, das er das program geschrieben hat.
auch nach deutschen recht unnötig, da das gesetzt das bereits vorschreibt.
naja, ami land ...

die GPL liest du dir am besten selbst durch. zwei punkte sind sehr umstritten:
zum einen, ob die gpl auch auf alles wirkt, was dynamisch zu einem programm
gelinkt wird. zum Beispiel also shared libraries, plugins etc. einig ist
man eigentlich, das bei statischem linken die gpl sich auf alles bezieht,
da man das programm ja nicht mehr in eigentliches programm und library
aufspalten kann. ich denke, das es sich auch auf dynamische libraries bezieht,
da nach dem dynamischen laden, kein unterscheid mehr feststellbar ist.

der zweite kritikpunkt an der gpl ist: sie erlaubt nur dann "combindes work",
wenn sie selbst die absolute oberhand behält. viele leute sagen "wenn alles
unter gpl ist", das trifft fast. genau genommen: die lizenzen aller teile
müssen jede erlaubnis enthalten, die auch in der gpl drinn ist. und die
lizenzen aller teile dürfen nur restriktionen enthalten, die auch in der
gpl drinn sind. restriktion will sagen: klausel, die nicht rechte gibt.

bekannte problemfälle sind die lizenzen von qt ab version 2.0 (QPL) und die
mozilla lizenz (MPL). beide sind als "machen software frei/open source"
anerkannt. trotzdem ist es nicht zulässig deren code mit GPL code zu mischen.
die ursache ist vollgendes: in beiden fällen wird auch noch ein zweites,
kommerzeilles produkt entwickelt. da der quellcode der gleiche ist, möchte
man natürlich auch bugfixes von der einen version zur anderen übernehmen.
daher besagen beide lizenzen: wir haben das recht bugfixes zu unserer software
in die kommerzielle version zu übernehmen, und sie unter beliebiger lizenz
zu vertreiben. einen bugfix unter GPL könnte man nicht übernehmen, da
er sich nicht mit der kommerziellen lizenz verträgt.

naja, ich schweife schon wieder ab ...

andreas

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