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Re: Frage zu Paket-Übersetzungen



Stephan Beck wrote:
Guten Abend in die Runde,

Hallo Stephan,

was auf (1) steht, ist diplomatisch formuliert, unglücklich. Weniger
diplomatisch: stimmt nicht immer.

Die deutschen Texte von Debian stammen aus einer Vielzahl von Quellen. Übersetzer aus der »Debian community« kümmern/kümmerten sich um:
  - die debconf-Dialoge,
  - die Website,
  - Manual pages von Debian-Werkzeugen,
  - die manpages-de
    und
  - die Paketbeschreibungen.
Mit Dir und anderen neuen kann ich die Anzahl der derzeit aktiven Übersetzer gefühlt an zwei Händen abzählen.

Wesentlich zahlreicher sind wohl die Übersetzungen der in Debian paketierten
Software. Größere Projekte wie GNOME und KDE kommen mit eigenen, zuweilen
fragwürdigen Übersetzungen daher; manche Projekte lagern die Übersetzungen
aus (Translation Project, Launchpad).

Manchmal gibt es Überschneidungen wie beispielsweise bei man-db. Historisch
liegen die Übersetzungen beim Translation Project und der zugehörige DD bleibt
dabei. Die Mehrzahl der Programm-Meldungen und die Handbuchseiten wurden auf
l10n-german diskutiert, aber zum Einreichen der Übersetzungen musste im Header
der PO-Datei das Translation Project eingetragen werden.

>  Verständnisproblem:
>  Direkt unter dem "Packages for which translation is underway" steht aber:

>  You can download and translate these PO files, and submit them as bug
>  reports to package maintainers.

"for which translation is underway" ist aus meiner Sicht auf keinen Fall
wörtlich zu nehmen. Mann sollte es eher als "Da hat mal einer dran gearbeitet
und die Übersetzung ist (jetzt) nicht (mehr) vollständig" lesen.

Und darum ist es für mich einen Fehlerbericht mit den Kopfzeilen

   Package: debian-i18n
   Severity: wishlist
   X-Debbugs-CC: debian-l10n-english@lists.debian.org

wert, damit es eine schöne englische Formulierung des Sachverhalts gibt.

Bevor Du etwas übersetzt oder eine veraltete Übersetzung aktualisierst, schau
Dir die Lizenzierung des entsprechenden Projekts an. Und schreib den alten
Übersetzer an, ob Du für ihn sich seine Altlasten annehmen darfst.


Martin

LG

Stephan



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