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Re: Allgemeiner Beschluss



On Wednesday 05 November 2008 08:42:57 Volker Nehring wrote:
> Hallo,
> 
> On Tuesday, 4. November 2008, Frederik Schwarzer wrote:
> > Ich denke, ein allgemeiner Beschluss ist ein allgemeiner Beschluss,
> > egal ob er in Debian oder bei der Sparkasse erarbeitet wird. Ich sehe
> > da keinen Grund für die Verwendung als Eigenname.
> 
> Nun ja, die Idee rührt daher, dass es sich bei dem "Allgemeinen Beschluss" 
> um den Namen für ein festgelegtes Verfahren handelt (oder irre ich da?),

allgemeine Hochschulreife
allgmeine Relativitätstheorie
allgemeine Wehrpflicht

Sind das nicht alles festgelegte, genau definierte Verfahren.
Auch in Unteilsbegründungen liest man von "allgemeinen Beschluss".
http://lexetius.com/2004,3670 -> unter 24.

Beispiele gibt es jedoch für beides. Mit großem 'A' aber eher am Satzanfang. ;)

MfG


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