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Re: Allgemeiner Beschluss



On Wednesday, 5. November 2008, Frederik Schwarzer wrote:

> allgemeine Hochschulreife

Würde ich auch groß schreiben. Ebenso die Fachgebundene Hochschulreife. 
Sind beides Marken. Das macht übrigens die KMK auch: 
http://www.kmk.org/schul/home.htm?schwerp
 
> Sind das nicht alles festgelegte, genau definierte Verfahren.
> Auch in Unteilsbegründungen liest man von "allgemeinen Beschluss".
> http://lexetius.com/2004,3670 -> unter 24.

Das ist doch ein prima Beispiel. Wenn ich den Text richtig verstehe, geht 
es dort darum, dass man nicht einfach allgemein/generell etwas 
Beschließen kann. Das impliziert, dass man es stattdessen speziell 
Beschließen muss. Also ist dort "allgemein" nix Festgelegtes.

Der Allgemeine Beschluss bei Debian ist aber - soweit ich es verstehe - 
etwas anderes. Der allgemeine Beschluss steht ja nicht im Gegensatz zu 
einem speziellen oder einem europäischen Beschluss. "Allgemein" ist also 
kein beliebig austauschbares Adjektiv, sondern _Teil_des_Namens.

Aber eigentlich ist das gar keine Herzensangelegenheit von mir:o)
Viele Grüße,
Volker


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