Re: Allgemeiner Beschluss
On Wednesday, 5. November 2008, Frederik Schwarzer wrote:
> allgemeine Hochschulreife
Würde ich auch groß schreiben. Ebenso die Fachgebundene Hochschulreife.
Sind beides Marken. Das macht übrigens die KMK auch:
http://www.kmk.org/schul/home.htm?schwerp
> Sind das nicht alles festgelegte, genau definierte Verfahren.
> Auch in Unteilsbegründungen liest man von "allgemeinen Beschluss".
> http://lexetius.com/2004,3670 -> unter 24.
Das ist doch ein prima Beispiel. Wenn ich den Text richtig verstehe, geht
es dort darum, dass man nicht einfach allgemein/generell etwas
Beschließen kann. Das impliziert, dass man es stattdessen speziell
Beschließen muss. Also ist dort "allgemein" nix Festgelegtes.
Der Allgemeine Beschluss bei Debian ist aber - soweit ich es verstehe -
etwas anderes. Der allgemeine Beschluss steht ja nicht im Gegensatz zu
einem speziellen oder einem europäischen Beschluss. "Allgemein" ist also
kein beliebig austauschbares Adjektiv, sondern _Teil_des_Namens.
Aber eigentlich ist das gar keine Herzensangelegenheit von mir:o)
Viele Grüße,
Volker
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