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Re: Allgemeiner Beschluss



On Wed, Nov 05, 2008 at 01:33:53PM +0100, Frederik Schwarzer wrote:
> On Wednesday 05 November 2008 08:42:57 Volker Nehring wrote:
> > On Tuesday, 4. November 2008, Frederik Schwarzer wrote:
> > > Ich denke, ein allgemeiner Beschluss ist ein allgemeiner Beschluss,
> > > egal ob er in Debian oder bei der Sparkasse erarbeitet wird. Ich sehe
> > > da keinen Grund für die Verwendung als Eigenname.
> > 
> > Nun ja, die Idee rührt daher, dass es sich bei dem "Allgemeinen Beschluss" 
> > um den Namen für ein festgelegtes Verfahren handelt (oder irre ich da?),

Korrekt.
Siehe http://www.debian.org/devel/constitution#4 (Debian-Verfassung)
Beispiel: http://www.debian.org/vote/2005/vote_002

Im Englischen heißt es auch General Resolution (Kleinschreibung kommt fast
ausschließlich in den Debian Weekly News vor, aber selbst in diesen dominiert
Großschreibung):

webwml/english$ grep -r "general resolution" . | wc
     31     304    3169
webwml/english$ grep -r "General resolution" . | wc
      0       0       0
webwml/english$ grep -r "General Resolution" . | wc
    162    1607   17749
 
> allgmeine Relativitätstheorie
> 
> Sind das nicht alles festgelegte, genau definierte Verfahren.

Ja, definitiv. Keine Ahnung, warum man das nicht groß schreibt.

> Auch in Unteilsbegründungen liest man von "allgemeinen Beschluss".
> http://lexetius.com/2004,3670 -> unter 24.

Genau! Und dies ist kein "allgemeiner Beschluss" im Sinne von Debian,
sondern ein beliebiger Beschluss. Ich betrachte Debian's Allgemeinen
Beschluss definitiv als Eigenname und sowas schreibt man groß. Da es
so dominiert, erübrigt sich eigentlich fast jede Diskussion.

Wir sollten vielleicht trozdem mal auf debian-www fragen, ob es im
Englischen nicht auch überall groß geschrieben werden sollte. (In diesem
Fall aber gleich den translation-check-Header erhöhen, um Übersetzer nicht
zu verärgern; es ist ja auch keine richtige inhaltliche Änderung.)

Jens


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