"Martin v. Löwis" schrieb am 09.08.: > Ich kann darin keine Ausnahme vom Gesellschaftsvertrag sehen. > Dass die Mehrheit die NDR ablehnt, drückt eine Meinung aus, kein > Interesse. Was im Interesse der Anwender ist, ist eine andere Frage. Ich bin überzeugt, daß ich auch ohne Bevormundung sehr gut selbst entscheiden kann, was in meinem Interesse ist. Unser beider Demokratieverständnis dürfte meilenweit auseinanderliegen. -- Gruß Thomas