Re: Haftungsfrage
Hallo Michael,
diese Frage habe ich mir auch schon oft gestellt.
Ich habe mal gehört, das Verträge aufgrund einer vom Provider
identifizierbaren IP erfüllt werden mußten. Einige Schulen haben wohl
das so geregelt, dass erst ein Paßwort eingegeben werden muß, bevor der
Webbrowser genutzt werden kann.
Ich persönlich zähle mehr auf den gesunden Menschenverstand.
Medienkompetenz muß anerzogen und gelebt werden. Zusätzlich erfolgt für
unsere Schüler (private Berufsschule) eine urkundliche Belehrung, daß
sie sich an die Gesetze Deutschlands zu halten haben.
Bisher ging es gut. Möge es so bleiben. (Freier WLAN-Zugang wird auch
sehr interessant:-)))
Gruß
Stefan
Michael Ulex schrieb:
Hallo zusammen,
wenn ein Schüler von einem Rechner im Rechnerraum aus einen Vertrag
zum Downloaden einer Datei schließt und aufgrund falscher Angaben
nicht gefunden werden kann, kann dann der Anbieter den fälligen Betrag
bei der Schule einfordern? Muss ich verhindern, dass so etwas
vorkommt, z. B. durch permanentes Beobachten des Internetverkehrs?
Ich brauche keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern wüsste nur
gerne, ob jemand damit Erfahrungen gemacht hat.
Danke und herzliche Grüße
Michael
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