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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Hallo, Philipp,

Du (philipp.slz) meintest am 17.02.08:

> Möglicherweise ist das jetzt Off-Topic:
> Was dort unter Nutzungsbedingungen steht, ist möglicherweise nicht
> zulässig. Folgendes habe ich gelesen:

> "Das Bundesjustizministerium (!) wurde verklagt, dessen Internetseite
> die IP-Adressen seiner Besucher zu Statistikzwecken speichert ... und
> hat verloren.

Dürfte für die allermeisten Schulen irrelevant sein - Zugriff für Fremde  
auf Seiten, die auf dem Schulserver liegen, dürfte nicht die Regel sein.

Ansonsten: ich habe heute mal die Logdateien von zwei meiner Webseiten- 
Hoster durchgeackert und einige Abuse-Adressen angeschrieben; einige  
ihrer Kunden scheinen verwurmte Rechner zu haben.

Viele Gruesse!
Helmut


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