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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



On Mon, 2008-02-18 00:03:00 +0100, Helmut Hullen <Hullen@t-online.de> wrote:
> Du meintest am 17.02.08 zum Thema Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen:
> > > ist Euch übrigens bekannt, dass der ja meist von den Schulen
> > > genutzte DSL-Anschluss von T@School _nicht_ von kommerziellen
> > > Subunternehmern (Beispiel s.u.) verwendet werden darf?
> > Muß ja nicht immer kommerziell sein. Mag ja auch Konstellationen
> > geben, wo Schüler der Schule eben schlichtweg nachmittags Zugang zu
> > einem der Computer-Räume haben und es dort geduldet ist, daß sie
> > {privat,für schulische Zwecke,...} surfen dürfen.
> 
> Dann ist die Schule verantwortlich, dann muss sie beaufsichtigen. Ganz  
> einfach.

Auch außerhalb von Unterrichts- und AG-Zeit? Also quasi in der
Schüler'schen nachmittaglichen Freizeit?  Da sähe ich, wenn überhaupt,
die Eltern in der Pflicht.  Noch lustiger wird das, wenn über das
gesamte Schul-Areal eine große WLAN-Zelle gespannt ist...

MfG, JBG

-- 
      Jan-Benedict Glaw      jbglaw@lug-owl.de              +49-172-7608481
  Signature of:                        Lauf nicht vor Deinem Glück davon:
  the second  :                             Es könnte hinter Dir stehen!

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