On Mon, 2008-02-18 00:03:00 +0100, Helmut Hullen <Hullen@t-online.de> wrote: > Du meintest am 17.02.08 zum Thema Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen: > > > ist Euch übrigens bekannt, dass der ja meist von den Schulen > > > genutzte DSL-Anschluss von T@School _nicht_ von kommerziellen > > > Subunternehmern (Beispiel s.u.) verwendet werden darf? > > Muß ja nicht immer kommerziell sein. Mag ja auch Konstellationen > > geben, wo Schüler der Schule eben schlichtweg nachmittags Zugang zu > > einem der Computer-Räume haben und es dort geduldet ist, daß sie > > {privat,für schulische Zwecke,...} surfen dürfen. > > Dann ist die Schule verantwortlich, dann muss sie beaufsichtigen. Ganz > einfach. Auch außerhalb von Unterrichts- und AG-Zeit? Also quasi in der Schüler'schen nachmittaglichen Freizeit? Da sähe ich, wenn überhaupt, die Eltern in der Pflicht. Noch lustiger wird das, wenn über das gesamte Schul-Areal eine große WLAN-Zelle gespannt ist... MfG, JBG -- Jan-Benedict Glaw jbglaw@lug-owl.de +49-172-7608481 Signature of: Lauf nicht vor Deinem Glück davon: the second : Es könnte hinter Dir stehen!
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