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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Hallo,

Jan-Benedict Glaw schrieb am 18.02.2008 00:08:
ist Euch übrigens bekannt, dass der ja meist von den Schulen
genutzte DSL-Anschluss von T@School _nicht_ von kommerziellen
Subunternehmern (Beispiel s.u.) verwendet werden darf?
Muß ja nicht immer kommerziell sein. Mag ja auch Konstellationen
geben, wo Schüler der Schule eben schlichtweg nachmittags Zugang zu
einem der Computer-Räume haben und es dort geduldet ist, daß sie
{privat,für schulische Zwecke,...} surfen dürfen.
Dann ist die Schule verantwortlich, dann muss sie beaufsichtigen. Ganz einfach.

Auch außerhalb von Unterrichts- und AG-Zeit? Also quasi in der
Schüler'schen nachmittaglichen Freizeit?  Da sähe ich, wenn überhaupt,
die Eltern in der Pflicht.  Noch lustiger wird das, wenn über das
gesamte Schul-Areal eine große WLAN-Zelle gespannt ist...
Wo du das schon ansprichst:

Das ist bei uns derzeit in Planung.
Dafür wollen wir ein VPN verwenden, sodass man sich mit Benutzername+Pasword vom tjener via einen VPN-Client anmelden muss. Zur Filterung haben wir da bisher weitgehende Port-Beschränkungen vorgesehen sowie die Verwendung des Proxies auf dem tjener, da die WLAN-Nutzer hinter einem separaten Router sitzen, und somit nicht verhindern können, dass ihre Daten über den Proxy laufen.

Unter dem Gesichtspunkt der Aufsichtspflicht rückt das jetzt allerdings in ein ganz anderes Licht.


Mfg,
--
Philipp Hübner
Jahrgangsstufe 13
Leiter Selbstlernzentrum
Cornelius-Burg-Gymnasium
41812 Erkelenz
www.slz-cbg.de.vu

ICQ:235-524-440
mailto:philipp.slz@arcor.de


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