Hallo, Jan-Benedict Glaw schrieb am 18.02.2008 00:08:
Dann ist die Schule verantwortlich, dann muss sie beaufsichtigen. Ganz einfach.ist Euch übrigens bekannt, dass der ja meist von den Schulen genutzte DSL-Anschluss von T@School _nicht_ von kommerziellen Subunternehmern (Beispiel s.u.) verwendet werden darf?Muß ja nicht immer kommerziell sein. Mag ja auch Konstellationen geben, wo Schüler der Schule eben schlichtweg nachmittags Zugang zu einem der Computer-Räume haben und es dort geduldet ist, daß sie {privat,für schulische Zwecke,...} surfen dürfen.Auch außerhalb von Unterrichts- und AG-Zeit? Also quasi in der Schüler'schen nachmittaglichen Freizeit? Da sähe ich, wenn überhaupt, die Eltern in der Pflicht. Noch lustiger wird das, wenn über das gesamte Schul-Areal eine große WLAN-Zelle gespannt ist...
Wo du das schon ansprichst: Das ist bei uns derzeit in Planung.Dafür wollen wir ein VPN verwenden, sodass man sich mit Benutzername+Pasword vom tjener via einen VPN-Client anmelden muss. Zur Filterung haben wir da bisher weitgehende Port-Beschränkungen vorgesehen sowie die Verwendung des Proxies auf dem tjener, da die WLAN-Nutzer hinter einem separaten Router sitzen, und somit nicht verhindern können, dass ihre Daten über den Proxy laufen.
Unter dem Gesichtspunkt der Aufsichtspflicht rückt das jetzt allerdings in ein ganz anderes Licht.
Mfg, -- Philipp Hübner Jahrgangsstufe 13 Leiter Selbstlernzentrum Cornelius-Burg-Gymnasium 41812 Erkelenz www.slz-cbg.de.vu ICQ:235-524-440 mailto:philipp.slz@arcor.de