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Re: "just got hacked"




Immer noch Quatsch.
langsam klingt das nach überheblicher beleidigung...


Strafanzeigen anzukündigen, ist keine Drohung im strafrechtlichen Sinne.

das wohl nicht, allerdings macht der ton die musik. und mit "guter anwalt" meine ich nicht welche die den mandanten abzocken, sondern welche, die ihre fälle gewinnen!

Ob eine Drohung, sollte sie im Einzelfall den Tatbestand einer Nötigung oder den Tatbestand einer Bedrohung verwirklichen, schwerwiegender einzustufen ist, als irgendeine eine andere, spielt nun überhaupt keine Rolle.

Selbst "gute" Anwälte können am juristischen Halbwissen ihrer Mandanten scheitern, vor allen Dingen, wenn sie unbelehrbar bleiben.

(Nebenbei: Solche Mandanten werden von manchen "guten" Anwälten sehr geschätzt, produzieren sie doch Streitereien und damit zu honorierende Gebührenstatbestände ohne Ende).

gesetzbuch gefrühstückt?
oder ist das vielleicht gerade das oben zitierte halb/viertelwissen??

jonny



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