Re: "just got hacked"
Am 12.12.2006 um 11:37 schrieb jonny burger:
entweder macht man sofort eine anzeige bei computersabotage, oder
eben nicht. aber man benutzt sie nicht als druckmittel...
ein guter anwalt kann aus solchem verhalten ggf sogar eine
erpressung rauslesen...
Quatsch.
Das Ankündigen einer Strafanzeige, um von neuen Straftaten
abzuhalten, ist immer gerechtfertigt.
Lediglich in Fällen, in denen der Straftäter zu einer völlig
unverhältnismässigen Ersatzzahlung veranlaßt werden soll, kann die
Androhung einer Strafanzeige ihrerseits einen Erpressungsversuch
darstellen.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Erpressung-
ungerechtfertigetZinsansprüche__f15683.html
Der bloße Hinweis, von weiteren Störungen des EDV-Betriebes besser
abzusehen, um eine Strafanzeige zu vermeiden, steht auf einer ganz
anderen Stufe, als das Verlangen nach einer Zahlung.
Das ist doch wirklich nicht zu übersehen.
pv
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