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Re: Rechte dieser Liste




Am 18.08.2006 um 18:28 schrieb Florian Reitmeir:

Vielleicht waere es geschickt, ab einen Datum die Beitraege dieser Liste z.b. unter die GPL/BSD oder aehnlichem Zustellen. Oder auch nur Bedingungen wie:

- jeder kann/soll mit den Texten die hier verfasst wurden tun was er will, vielleicht mit: eine Quellenangabe ist aber Pflicht (z.b. Google- Groups
  Link, oder Mailinglisten-Archiv-Link)

Eine Regelung wäre notwendig, falls jemand Texte postet, die einem Urheberrecht unterfallen. Nur dann stellt sich die (rechtliche) Frage nach der Nennung des Urhebers. Andere Texte sind frei kopier- und zitierbar.

Bei listen-typisch kurzen und eher praktisch-technisch angelegten Postings kommen Urheberrechte im Regelfall nicht zur Geltung.

Je kürzer der Text, je ausgeprägter der technische Gehalt und je weniger Aufwand bei der Formulierung, um so seltener die Chance, ein Urheberrecht zu erlangen.

Ich gehe davon aus, dass 99,99 % der Postings auf Mailinglisten nicht urheberrechtgeschützt sind.

Rechtliche Bestimmungen, etwa in Form von AGB's, sind möglich, aber übertrieben.

Bei Wiki's, die darauf angelegt sind, längere Ausarbeitungen mit mehr Gehalt zu sammeln, kann man den Bedarf anders einschätzen.

- die Annahme von Ratschlaegen ist freiwillig, fuer etwaige Schaeden wird
  nicht gehaftet

§ 675 Abs. 2 BGB lautet:

"Wer einen anderen einen Rat oder ein Empfehlung erteilt, ist, unbeschadet der sich aus einem Vertragsverhältnis, einer unerlaubten Handlung oder einer sonstigen gesetzlichen Bestimmung ergebenden Verantwortlichkeit, zum Ersatz des aus der Befolgung des Rates oder der Empfehlung entstehenden Schadens nicht verpflichtet."

Mit anderen Worten:

Wer nur "normal" auf der Liste zu irgendwelchen Fragen Ratschläge erteilt, haftet nicht, es sei denn, der Rat wäre absichtlich falsch (oder es bestände eine besondere Beziehung zu dem Fragenden, etwa ein bezahlter Supportvertrag).

Einen Handlungsbedarf sehe ich auch hier nicht.

Mir ist nicht bekannt, dass es im deutschsprachigen Raum E-Maillisten mit Regelungen über diese oder andere Fragen gibt.

Bisher hat sich die Netiquette bewährt, die als rechtlich unverbindliches Regelwerk von der überwiegenden Anzahl der Listen- Teilnehmern eingehalten wird.

pv





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