Re: blogging
Am 29.11.2005 um 10:56 schrieb Steffen Joeris:
Ich sehe da noch nicht das Problem, bitte mal ein paar mehr Infos,
http://www.jurawiki.de/ifrOSS/DiskussionsForum#head-
b1019f2c8991b991b129a47418a7ff33faec56db
Diesen Link bitte als eine Zeile eingeben. Relevant sind die beiden
Abschnitte
- (L)GPL-artige deutsche ...
- Deutsche Version der ...
wir haben hier zum Beispiel noch nie Probleme mit der GPL gehabt
und wir
sind durchaus im deutschen Raum und machen viel unter GPL.
Rechtsstreitigkeiten in diesem Bereich sind bisher in Deutschland
selten. Das
mag daran liegen, dass vieles, was so an Texten veröffentlicht wird,
nicht die
rechtliche Qualität eines geschützten Werkes erreicht.
Es gibt keine klar definierte Abgrenzung, wann ein Beitrag dem
Urheberrecht-
schutz unterfällt. Man ist weder vor Überraschungen im Einzelfall
noch vor
einer Änderung der geltenden Rechtsauffassungen geschützt.
Das deutsche Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des
Verfassers und
kann von den Erben geltend gemacht werden. Wer kann schon wissen, ob
man nicht
nach vielen Jahren auf unangenehme Weise an rechtliche Lücken
erinnert wird,
die man heute offenläßt.
Klar ist nur, dass jedes im Blog/Wiki veröffentlichte Werk dem
Urheberrecht-
schutz unterfallen _kann_ (aber nicht muß).
Daher kann Vorsorge nicht schaden.
Es gibt mehrere Alternativen zur GPL, die im deutschen Rechtsraum besser
'funktionieren', z.B.
http://creativecommons.org/worldwide/de/
Immerhin: Der Einsatz der GPL ist immer noch um Klassen besser als
gar keine
Regelung.
Gruß
Peter Voigt
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