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Re: Qualifizierte Signatur mit Smartcard



"Martin D." <mndr@snafu.de> writes:

>> Wenn du schon hier fragst, dir ist klar, daß du qualifiziert nur unter
>> Windows wirst signieren können?
>
> Ehrlich gesagt: Nein.
> Bei allem, was ich gelesen habe, ist das 'qualifizierte' an der
> qualifizierten Signatur, dass
> a) eine akkrediteirte CA dahinter steht und
> b) dies in Hardware, sprich, als Smartcard, vorliegt.
> Dann gibt es noch die, meiner Ansicht nach, akademische Frage, ob die
> Software, die
> c) die Signatur oder auch Verschlüsselung macht oder
> d) die Prüfung der Signatur vornimmt,
> eine solche 'Bestätigungsurkunde' vorweisen kann.
>
> Für die Erzeugung einer qualifizeirten Signatur sind nur a) und b)
> relevant, da c) und d) von aussen nicht nachprüfbar sind.

Richtig. (Die Nichtnachprüfbarkeit von c) und d) halte ich für ein echtes
Problem.)

Aber ein Mord wird auch nicht dadurch legal, daß du nicht erwischt
wirst.

Mal abgesehen davon, daß es im Extremfall schon mal nachweisbar sein
mag, daß du nicht mit entsprechender Software signiert hast:
beispielsweise wenn du gar kein Windows hast. :-)

Thomas



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