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Re: OT: rechtliche Situation beim Passwortcracken



Am Sonntag dem 20. Okt 2002 um 23:11 +0200 Uhr, meinte Andre Timmermannn:

Hallo,
 
> Wie wäre es, wenn man die User über die Gefahren informiert und
> eine entsprechende john-Sitzung ankündigt, dann hätte jeder Zeit
> vorher sein PW zu ändern, allerding besteht dann auch die Gefahr,
> das der betreffende User nach der Prüfung wieder sein schwaches PW
> einstellt.

Womit Du nix erreicht haettest.

> Darf man ankündigen, das demnächst in unregelmässigen Abständen solch
> eine Prüfung stattfindet ?

Nein, wie schon geschrieben. Das wuerde auf Verletzung der
Privatsphaere hinaus laufen IMO. Mit moeglichen rechtlichen
Konsequenzen. Lass es lieber gleich ganz, mach die Leut's 
auf ihr eigenes Tuen hin aufmerksam und bete...
 
CU H.Lau
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Hannes Lau        | Mail: hannes.lau@debitel.net                        
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