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Re: [Peter.Schmitz@heise.de: Re: Freie Linux-Distributionen und das neues JuSchG (was: Gesetzestuecken)]



        Guten Tag!

 Eine kurze Frage hätte ich zu dem Kommentar als offenen Kommentar, ich
hoffe, er ist erlaubt.

* Michael Banck <mbanck@debian.org> [2003-04-15 15:46]:
> Date: Fri, 11 Apr 2003 17:03:29 +0200
> From: Peter Schmitz <Peter.Schmitz@heise.de>
> 
> Microsoft hat für den Windows-Lieferumfang, zu dem ja auch Mini-Spiele wie 
> Solitaire gehören, eine rechtliche Beurteilung erlangen können, nach der 
> das Betriebssystem Windows einschließlich des gewöhnlichen 
> Auslieferungsumfangs auf CD-ROM weiterhin nicht kennzeichnungspflichtig ist.

 Nur am Rande, hat hier Microsoft auch diese 1.000,- EUR bezahlen
müssen? Wobei eigentlich irrelevant, das ist für eine Firma wie
Microsoft Peanuts....  Für uns allerdings nicht, da wir in keinster
Weise was daran verdienen oder damit Geld machen.

> Ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz wird empfindlich bestraft.
> Dabei spielt es leider auch nur eine untergeordnete Rolle, ob mit den
> fraglichen Datenträgern Geld verdient wird oder nicht.

 Soweit so klar.

> Verantwortlich ist stets der Publisher respektive Hersteller des 
> Trägermediums, also der CD-ROM. Ob dieser die darauf befindlichen Programme 
> selbst entwickelt hat oder nicht, ist jugendschutzrechtlich ohne Belang.

 O.k., wie sieht es mit auf Webservern angebotener Software aus?
Persönlich bin ich nicht in der BRD, sondern in Österreich, ist es da
unbedenklich, auf einem Server in Österreich solche Jugendgefährdende
Software wie die diversen Tetris-Clones oder Nethack anzubieten, oder
muss ich einen Downloadschutz für aus Deutschland einbauen?

> Warum beschaffen Sie sich nicht für die CD-ROM mit der Programmsammlung 
> eine USK-Einstufung?

 Weil die Kosten von 1.000,- EUR für diese Prüfung in keinem Verhältnis
zum Nutzen stehen.  Diese Zahl ist für die Hersteller von freier
Software utopisch und nicht finanzierbar, wodurch auch.  Das ist das
eigentliche Problem.

 Ich stufe das Gesetz selbst (dass jedes Spiel gekennzeichnet sein muss
und nur entsprechend abgegeben werden darf) durchaus als sinnvoll ein
(wer will schon seinen 10jährigen Neffen CounterStrike spielen sehen :/).
Die Art, wie man allerdings zu dieser Kennzeichnung kommen kann, steht
in keinem Verhältnis dazu und die Kosten sind unverhältnismäßig hoch.
Diese Kosten sollten meiner Meinung nach dem abschätzbaren Umsatz, der
durch das Spiel entsteht, abgestuft werden.  1.000,- EUR für eine simple
Prüfung halte ich für sehr überzogen, selbst bei größeren
Spielesammlungen.

> Aber das Gesetz ist m.E. ohnehin so wenig durchdacht und so
> unausgegoren, dass es eine Schande ist.

 Meine vollste Zustimmung.

> Eine vertrauliche Behandlung ist nicht nötig. Beachten Sie aber bitte,
> dass meine Auskunft keine Rechtsberatung darstellt oder ersetzt. Als
> Journalist darf ich von Gesetzes wegen keine Rechtsberatung leisten.

 Ich persönlich habe es nicht so aufgefasst, bin aber durchaus an Ihrer
eventuellen Meinung zu obigem interessiert.

 MfG,
Gerfried Fuchs
-- 
DPL has 5 RC bugs! News at 11!
                    -- antifuchs in #debian.de about regulating
                       maintainer-behavior in the policy

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