Re: Eigenes Wölkchen...
Am 03.02.2014 10:47, schrieb Frank Streitz:
> On Mon, Feb 03, 2014 at 10:37:17AM +0100, Jochen Spieker wrote:
>
>> Vor allem hat UPS zumindest in meinem Fall nicht einmal kommuniziert,
>> warum die von mir Geld haben wollten. Haben nur Mahnungen über witzig
>> schwankende Beträge geschickt. Auf Post mit der Bitte um eine Erklärung
>> wurde natürlich nicht reagiert. Nach einem Jahr haben sie die Schreiben
>> dann eingestellt und die rund 30 Euro wohl abgeschrieben. Ich sollte mal
>> bei der Schufa nachfragen, ob die das gemeldet haben.
>
> Ohne Mahnbescheid steht nix in der Schufa.
Halbwissen galore!
http://www.datenschutz-praxis.de/fachwissen/fachartikel/zulassigkeit-einer-meldung-an-die-schufa/
Abschnitt "Nach dem neuen Recht wäre der Fall anders entschieden
worden!", die vier Punkte lesen.
Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist somit keine Voraussetzung für eine
Schufa-Meldung. Es reichen zwei schriftliche Mahnungen (nicht
Mahnbescheide!), sofern die restlichen Bedingungen der vier Punkte aus
dem Artkel eingehalten werden/wurden.
Gruß
Stefan
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