Martin Steigerwald: > > Ich weiß allerdings nicht, wie das rechtlich ist. Welches Gewicht hat eine > Mail ohne Signatur? Oder im Grunde auch eine Online-Shop-Bestellung nur > mit Benutzername und Passwort, […] Das wird immer darauf ankommen, wie plausibel Du abstreiten kannst (und wer die Beweislast trägt). Wenn bspw. gespeicherte IP-Adressen auf Deinen Anschluss hinweisen, wirst Du es schwer haben. Je nach dem, worum gestritten wird, kannst Du als Anschlussinhaber auch in "Störerhaftung" genommen werden -- völlig unabhängig davon, ob Du selbst gehandelt hast, oder nicht. Konsequentes Signieren von E-Mails kann natürlich vor Gericht dabei helfen, Zweifel zu streuen. Ein Beweis dafür, dass Du nicht Urheber einer unsignierten Nachricht bist, ist das aber natürlich nicht. Es kommt aber eben immer drauf an. Bei einem Zivilprozess, wo bspw. ein Onlineshop von Dir Geld haben will, muss Dir der Onlineshop nachweisen, dass /Du/ bestellt hast. In Strafsachen (wenn noch Betrugsanzeige gestellt wird) sowieso. Du musst dann nur erklären können, wie Dir Dein Passwort abhanden gekommen ist. Man darf halt nur weiterhin nicht allzuviel technischen Sachverstand vor Gericht erwarten. J. -- I have never been happier than I am now; a fact which depresses me immensely. [Agree] [Disagree] <http://www.slowlydownward.com/NODATA/data_enter2.html>
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