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Re: OT: PGP-Signatur von Beiträgen



Martin Steigerwald:
> 
> Ich weiß allerdings nicht, wie das rechtlich ist. Welches Gewicht hat eine 
> Mail ohne Signatur? Oder im Grunde auch eine Online-Shop-Bestellung nur 
> mit Benutzername und Passwort, […]

Das wird immer darauf ankommen, wie plausibel Du abstreiten kannst (und
wer die Beweislast trägt). Wenn bspw. gespeicherte IP-Adressen auf
Deinen Anschluss hinweisen, wirst Du es schwer haben. Je nach dem, worum
gestritten wird, kannst Du als Anschlussinhaber auch in "Störerhaftung"
genommen werden -- völlig unabhängig davon, ob Du selbst gehandelt hast,
oder nicht.

Konsequentes Signieren von E-Mails kann natürlich vor Gericht dabei
helfen, Zweifel zu streuen. Ein Beweis dafür, dass Du nicht Urheber
einer unsignierten Nachricht bist, ist das aber natürlich nicht.

Es kommt aber eben immer drauf an. Bei einem Zivilprozess, wo bspw. ein
Onlineshop von Dir Geld haben will, muss Dir der Onlineshop nachweisen,
dass /Du/ bestellt hast. In Strafsachen (wenn noch Betrugsanzeige
gestellt wird) sowieso. Du musst dann nur erklären können, wie Dir Dein
Passwort abhanden gekommen ist. Man darf halt nur weiterhin nicht
allzuviel technischen Sachverstand vor Gericht erwarten.

J.
-- 
I have never been happier than I am now; a fact which depresses me
immensely.
[Agree]   [Disagree]
                 <http://www.slowlydownward.com/NODATA/data_enter2.html>

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