Re: Abmahnungen wegen Verbreitung von Debian ein »Scherz«
Hallo drops67!
drops67 schrieb am Freitag, den 29. April 2011:
> Und ohne Rechtschutz ist es das Pech des Opfers? Müßte man die
> Kosten nicht dem Abmahner in Rechnung stellen können? Er hat
> schließlich die Kosten verursacht.
Soweit ich weiß, zahlt es in so einem Fall auch eine Privathaftpflicht.
Meine hätte es jedenfalls getan. Wenn der Täter bekannt ist, kann man
sich von ihm sicher auch das Geld holen.
Grüße
Christian
--
Wäre es nicht wünschenswert, irgendeine internationale,
rechtsverbindliche und allgemein hochgehaltene Übereinkunft zu
treffen, die als Grundlage dienen könnte zur Gründung von
Hilfsgesellschaften.
-- Henry Dunant
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