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Re: Schulverwaltung



Hallo,
> 
> Auch wenn das nichts mit Linux zu tun hat. Wir verwenden hier an
> div. Schulen Microsoft Live@Edu. Ist völlig kostenlos. Hat für uns
> den enormen Vorteil, dass es eine edu-Subdomain für die Verwaltung
> gibt (edu.schuldomain.de als Beispiel). So verteilen wir auch E-Mail
> Konten an die Schüler. Die Schülerlisten kommen aus dem LDAP als
> csv-Dateien, welche sich Gruppen/Klassenweise importieren lassen.
Ich bin ja eindeutig kein Jurst und habe keine Ahnung, aber mich würde
eines dabei interessieren: Wie sieht es denn rein prinzipiell bei
derartigen Angeboten mit Datenschutz uä aus? Mal ganz einfach gedacht:
 - die Schule hat vertrauliche und personenbezogene Daten von
   Minderjährigen (Namen, Klassen, Adressen, und natürlich Noten usw)
 - wenn die Schule jetzt z.B. automatisch accounts bei live@edu (oder
   sonst irgendwo) für alle Schüler anlegt, dann werden diese Daten ja
   dritten zugänglich gemacht (mindestens Microsoft / dem 
   Domain-Betreiber)
 - Sobald Stundenpläne, Klassenlisten, eventuell sogar Notenlisten uä in
   einem derartigen System gespeichert sind, sind sie ja auch "dritten"
   (mindestens dem Betreiber des Online-Angebots) zugänglich.
Wie sieht es da denn rein rechtlich aus?
 - darf eine Schule das einfach so?
 - Reicht eine Bestätigung von jedem Schüler, oder müssen auch alle
   Eltern von Minderjährigen sich schriftlich damit einverstanden
   erklären?
 - Angenommen, jemand würde es schaffen, sich in das Online-Angebot von
   Microsoft zu hacken, und käme dadurch an irgendwelche
   personenbezogenen Daten -- wer haftet da dann? Die Schule oder
   Microsoft?

Ich meine das jetzt NICHT als Microsoft-Bashing -- es ist eine generelle
Frage: Wenn man z.B. Vertretungslisten / Unterrichtsausfälle in Google
Kalender verwaltet, hat man ja genau die gleiche Fragen...

Gibt es da irgendwelche rechtliche Problem oder denke ich zu streng?

Axel


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