Re: Schulverwaltung
Hallo,
>
> Auch wenn das nichts mit Linux zu tun hat. Wir verwenden hier an
> div. Schulen Microsoft Live@Edu. Ist völlig kostenlos. Hat für uns
> den enormen Vorteil, dass es eine edu-Subdomain für die Verwaltung
> gibt (edu.schuldomain.de als Beispiel). So verteilen wir auch E-Mail
> Konten an die Schüler. Die Schülerlisten kommen aus dem LDAP als
> csv-Dateien, welche sich Gruppen/Klassenweise importieren lassen.
Ich bin ja eindeutig kein Jurst und habe keine Ahnung, aber mich würde
eines dabei interessieren: Wie sieht es denn rein prinzipiell bei
derartigen Angeboten mit Datenschutz uä aus? Mal ganz einfach gedacht:
- die Schule hat vertrauliche und personenbezogene Daten von
Minderjährigen (Namen, Klassen, Adressen, und natürlich Noten usw)
- wenn die Schule jetzt z.B. automatisch accounts bei live@edu (oder
sonst irgendwo) für alle Schüler anlegt, dann werden diese Daten ja
dritten zugänglich gemacht (mindestens Microsoft / dem
Domain-Betreiber)
- Sobald Stundenpläne, Klassenlisten, eventuell sogar Notenlisten uä in
einem derartigen System gespeichert sind, sind sie ja auch "dritten"
(mindestens dem Betreiber des Online-Angebots) zugänglich.
Wie sieht es da denn rein rechtlich aus?
- darf eine Schule das einfach so?
- Reicht eine Bestätigung von jedem Schüler, oder müssen auch alle
Eltern von Minderjährigen sich schriftlich damit einverstanden
erklären?
- Angenommen, jemand würde es schaffen, sich in das Online-Angebot von
Microsoft zu hacken, und käme dadurch an irgendwelche
personenbezogenen Daten -- wer haftet da dann? Die Schule oder
Microsoft?
Ich meine das jetzt NICHT als Microsoft-Bashing -- es ist eine generelle
Frage: Wenn man z.B. Vertretungslisten / Unterrichtsausfälle in Google
Kalender verwaltet, hat man ja genau die gleiche Fragen...
Gibt es da irgendwelche rechtliche Problem oder denke ich zu streng?
Axel
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