Hallo Andreas, * Andreas Metzler <ametzler@logic.univie.ac.at> [31-01-02 18:06]: > Das gilt aber doch nur im Rahmen der gesetzlichen > Gewaehrleistungspflicht, IBM kann fuer ihre freiwillige > Garantie recht beliebig agieren, oder? Da bin ich mir nicht so sicher, Garantie ist Garantie und wenn ein Hersteller eine längere Garantie gibt und es kommt zum Garantiefall, muss er halt eben in den sauren Apfel beissen. Aber sicher weiss ich das nicht, wäre aber auf jeden Fall interessant zu erfahren. > Waehrend der gesetzlichen Gewaehrleistungspflicht (frueher 6 Monate, > jetzt 2 Jahre) ist ausserdem nicht IBM sondern der Haendler fuer > Reparatur/Ersatz zustaendig. Früher beim Hersteller, da der Händler ja nach 6 Monaten nicht mehr zuständig war, jetzt sind es ja 2 Jahre. -- Gruss Matthias
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