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Re: OT: rechtliche Situation beim Passwortcracken



> IMO kannst Du nur jeden einzeln und vertraulich anfragen, ob er sich
> einer solchen Pruefung _freiwillig_ unterziehen will. Wer nicht will,
> den willst Du besser nicht zwingen dazu. Gib doch erstmal ein
> Rundschreiben raus, dass auf die Gefahren schwacher Passwd's hinweist
> mit der Moeglichkeit, sodann sich an Dich zu wenden.
> 
> CU H.Lau

Hallo Hannes,

Danke für die Antwort.

Nun, die User mit schwachen PWs wollen sicher keine Prüfung ;o)

Wie wäre es, wenn man die User über die Gefahren informiert und
eine entsprechende john-Sitzung ankündigt, dann hätte jeder Zeit
vorher sein PW zu ändern, allerding besteht dann auch die Gefahr,
das der betreffende User nach der Prüfung wieder sein schwaches PW
einstellt.

Darf man ankündigen, das demnächst in unregelmässigen Abständen solch
eine Prüfung stattfindet ?

Greetz,
Andre Timmermann





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