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Re: [Debian]:SW-Patents: BMWi-Konferenz: So koennen Sie helfen



Alexander Wiedeck <alexander.wiedeck@ku-eichstaett.de> writes:

> Hm, was schrieb ich doch da gleich noch?
> 
> -------------------------------- schnipp --------------------------------
> > [...] den Quellcode (dessen Kopierrecht -- sofern nicht explizit
> > abgetreten -- beim Autor liegt) [...]
> -------------------------------- schnapp --------------------------------
> 
> Das gilt "ubrigens auch in den USA. Beispiel: FSF, an die man das
> Kopierrecht abtreten kann.

Bei GNU und der GPL und der Übergabe an die FSF gehen *alle* Rechte an
die FSF über, was zwar nach amerikanischem aber nicht nach deutschem
Recht möglich ist. Hier unterscheiden sich USA und Deutschland schon
sehr, da Amerika nur ein "Copyright", Deutschland/Europa hingegen ein
"Urheberrecht" kennt. Das ist *nicht* dasselbe, ganz im Gegenteil sind
dies zwei völlig verschiedene Ansätze, sich mit der ganzen Problematik
auseinanderzusetzen. Deshalb ist es auch irreführend, das
amerikanische "Copyright" in das deutsche Wort "Kopierrecht" zu
übersetzen - etwas derartiges gibt es hier schlicht nicht, es gibt nur
das Urheberrecht mit dem z.B. Verwertungsrechte aber auch diverse
Pflichten verbunden sind.

> Urheber bleibt nat"urlich der Autor, was selbstverst"andlich mit keinem
> Nachteil verbunden, sondern auch gut so ist -- ansonsten muttu halt anonym
> ver"offentlichen.

Auch dafür gibt es etwas: Die Public Domain. Aber das ist
strenggenommen nach deutschem Recht eigentlich nicht möglich, da das
Urheberrecht in Deutschland im Grundgesetz als Grundrecht verankert
ist und damit absolut niemals abgetreten werden kann. Dies ist in den
USA anders, dort kann ich meine Urheberschaft abtreten und auf die
damit verbundenen Rechte verzichten.

-- 
Until the next mail...,
Stefan.

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