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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Hallo, Maximilian,

Du (max) meintest am 18.02.08:

>>> Der Nachwuchs muß lernen und nicht nur vor etwas beschützt werden,
>>> vor dem man ihn sowieso nicht schützen kann.

>> Wenn der zur Aufsicht verpflichtete Lehrer das als Ausrede vorm
>> netten Richter am Amtsgericht vorbringt, dann lächelt der Richter
>> nicht mal.

> Könnten wir diese Diskussion mal wieder auf ein Niveau jenseits des
> Ich-hab-so-dolle-Angst-vor-den-Eltern,Richtern,... bringen?

Nein.
Wer Lehrer ist, der hat das geltende Recht (und seine Dienstpflichten)  
zu  beachten.

Viele Gruesse!
Helmut


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