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Re: Meinungen zu opendns.com



Am Sunday, den 17 February hub Helmut Hullen folgendes in die Tasten:

Hi!

> >> Unsere Rechner sind nur während des Unterrichts nutzbar, so dass ich
> >> sehe, was die SchülerInnen aufrufen. Alternativ lässt sich auch über
> >> den IP-Cop (oder ein anderes Programm) protokollieren, was so
> >> angeschaut wurde und dieses kann dann gesperrt werden.

> > D.h. Du erstellst Logfiles mit personenbeziehbaren Daten?
> > Mutig.
> > Wissen die Eltern davon?

> Schule ist zur Aufsicht verpflichtet.

</Standardargument>

Aber was hat die Aufsichtspflich damit zu tun, dass man zu einem Zeitpunkt,
an dem die sie versagt hat, sagen kann, dass sie versagt hat?

Richtig, nichts.

Könnten wir uns damit darauf einigen, dass man mit "Aufsichtspflicht"
nicht alle Überwachungsmaßnahmen begründen kann?
Danke!

Ciao
Max
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