Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen
Hi Helmut,
Helmut Hullen schrieb:
Grundlagen? Allemal Teil des Unterrichts. "Schulische Veranstaltung"
(ich bitte um Nachsicht, wenn ich die juristischen Fachausdrücke nicht
aus dem Ärmel schüttele).
Schüler werden von ihren Erziehungsberechtigten (und -verpflichteten)
für einige Stunden in die Obhut der Schule gegeben; für diese Zeit ist
"die Schule" erziehungsberechtigt und -verpflichtet. Das umfasst auch
die (altersgemässe) Aufsicht. Und Surfen im Internet dürfte allemal eine
Aufsicht erfordern.
Und wie sieht es mit dem Betrieb eines Internet-Cafe in den
Räumlichkeiten der Schule aus? Dieses ist ja nicht Teil des Unterrichts
und müsste somit völlig anders "betrieben" werden.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit Internet-Cafes an Schulen?
--
cu -HD-
ml-edu@dengler-bw.de
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