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Re: Rechtliche Grundlage von Internet-Zugängen in Schulen



Hi Helmut,

Helmut Hullen schrieb:
Grundlagen? Allemal Teil des Unterrichts. "Schulische Veranstaltung" (ich bitte um Nachsicht, wenn ich die juristischen Fachausdrücke nicht aus dem Ärmel schüttele). Schüler werden von ihren Erziehungsberechtigten (und -verpflichteten) für einige Stunden in die Obhut der Schule gegeben; für diese Zeit ist "die Schule" erziehungsberechtigt und -verpflichtet. Das umfasst auch die (altersgemässe) Aufsicht. Und Surfen im Internet dürfte allemal eine Aufsicht erfordern.
Und wie sieht es mit dem Betrieb eines Internet-Cafe in den Räumlichkeiten der Schule aus? Dieses ist ja nicht Teil des Unterrichts und müsste somit völlig anders "betrieben" werden.
Hat jemand von euch Erfahrungen mit Internet-Cafes an Schulen?

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cu -HD-

ml-edu@dengler-bw.de




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