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Re: SquidGuard vulnerability in skolelinux



Hallo, Olaf,

Du (olaf.schwulst) meintest am 15.06.07:

> Wie formuliere ich in einer Ausschreibung so etwas?
> (Vor dem Problem stehe ich nämlich jetzt).

> Ist das Installation, Konfiguration (in welchem Deutsch muss dies
> formuliert sein - Rechtsdeutsch) oder wie kann man das einpflegen in
> eine Pflichtenheft?

Da würde ich mich vertrauensvoll an die Jugendschutz-Instanzen der  
Kommune und/oder der örtlichen Gerichtsbarkeit wenden (vermutlich  
Amtsgericht). Da solltest Du sachkundige und hilfsbereite Leute finden.

Ich würde (wie in anderen Fällen auch) nicht die Technik definieren,  
sondern das angestrebte Ergebnis:
Einhaltung des Jugendschutz-Gesetzes (der Name müsste genauer  
beschrieben werden);
Filterung nicht nur nach IP-Adresse oder URL, sondern auch nach Content  
(müsste "übersetzt" werden);
regelmässige "zeitnahe" Aktualisierung, Abschaltbarkeit oder  
Differenzierung des Filters für begrenzte oder unbegrenzte Zeit durch  
"befugtes" Personal, wahlweise nach Client-Adressen oder Usernamen (z.B.  
klassenweise);
eigene "whitelist" und "blacklist" muss (von "befugtem" Personal)  
eingebunden werden können.

Habe ich noch was vergessen?

Content-Filterung: Text filtern geht so leidlich, Bilder filtern wird  
immer noch langsam oder teuer.

Viele Gruesse!
Helmut


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