Re: SquidGuard vulnerability in skolelinux
Hallo, Olaf,
Du (olaf.schwulst) meintest am 15.06.07:
> Wie formuliere ich in einer Ausschreibung so etwas?
> (Vor dem Problem stehe ich nämlich jetzt).
> Ist das Installation, Konfiguration (in welchem Deutsch muss dies
> formuliert sein - Rechtsdeutsch) oder wie kann man das einpflegen in
> eine Pflichtenheft?
Da würde ich mich vertrauensvoll an die Jugendschutz-Instanzen der
Kommune und/oder der örtlichen Gerichtsbarkeit wenden (vermutlich
Amtsgericht). Da solltest Du sachkundige und hilfsbereite Leute finden.
Ich würde (wie in anderen Fällen auch) nicht die Technik definieren,
sondern das angestrebte Ergebnis:
Einhaltung des Jugendschutz-Gesetzes (der Name müsste genauer
beschrieben werden);
Filterung nicht nur nach IP-Adresse oder URL, sondern auch nach Content
(müsste "übersetzt" werden);
regelmässige "zeitnahe" Aktualisierung, Abschaltbarkeit oder
Differenzierung des Filters für begrenzte oder unbegrenzte Zeit durch
"befugtes" Personal, wahlweise nach Client-Adressen oder Usernamen (z.B.
klassenweise);
eigene "whitelist" und "blacklist" muss (von "befugtem" Personal)
eingebunden werden können.
Habe ich noch was vergessen?
Content-Filterung: Text filtern geht so leidlich, Bilder filtern wird
immer noch langsam oder teuer.
Viele Gruesse!
Helmut
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