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Re: Verwaltung von Schulklassen



Hallo, Martin,

Du meintest am 31.10.04 zum Thema Re: Verwaltung von Schulklassen:

>> Noch einmal: es gibt kein spezielles Datenrecht für Schulen.
>>
> Ja, das stimmt, aber es gibt spezielle Verordnungen, in der das
> Gesetz umgesetzt wird. Ein Beispiel (weil so schön im Netz) von
> Nordrhein-Westfalen:

> http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/fach_3_2_37.html

> Es stimmt: es gibt kein spezielles Gesetz. Nur die
> Interpretationen. Jedes Bundesland hat solche  Verordnungen. Und
> diese gelten für uns.

Aber keine dieser Verordnungen kann das allgemein geltende Gesetz  
aufweichen.

Viele Gruesse!
Helmut



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