Re: Verwaltung von Schulklassen
Hallo, Martin,
Du meintest am 31.10.04 zum Thema Re: Verwaltung von Schulklassen:
>> Noch einmal: es gibt kein spezielles Datenrecht für Schulen.
>>
> Ja, das stimmt, aber es gibt spezielle Verordnungen, in der das
> Gesetz umgesetzt wird. Ein Beispiel (weil so schön im Netz) von
> Nordrhein-Westfalen:
> http://www.lfd.nrw.de/fachbereich/fach_3_2_37.html
> Es stimmt: es gibt kein spezielles Gesetz. Nur die
> Interpretationen. Jedes Bundesland hat solche Verordnungen. Und
> diese gelten für uns.
Aber keine dieser Verordnungen kann das allgemein geltende Gesetz
aufweichen.
Viele Gruesse!
Helmut
Reply to: