Re: Erfahrungen mit Squid-Guard / Webmin Modul
Hallo, Jürgen,
Du meintest am 01.10.04 zum Thema RE: Erfahrungen mit Squid-Guard / Webmin Modul:
>>> ...demokratischen Land mit
>>> Redefreiheit schwer zu vermitteln sind.
>>
>> Und es ist den Eltern von unmündigen Schülern schwer zu
>> vermitteln, dass die Schule Jugendschutzbestimmungen schlicht
>> ignoriert. Schule hat auch eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht.
> Kannst du mal sagen welche Jugendschutzbestimmungen und
> Fürsorgepflichten das genau sind?
Schulrecht ist Landesrecht.
Jugendschutz: da erkundigst Du Dich am einfachsten beim Jugendamt des
Kreises oder der Stadt, hilfsweise beim nächsten Kiosk-Pächter.
Ansonsten: spätestens der Vorsitzende der Elternvertretung wird mir
die Hölle heissmachen, wenn ich Grundschülern das Surfen bei
www.playboy.com usw. erlaube. Und sobald die Lokalzeitung darüber
berichtet, machen mir auch mein Schulleiter und die Schulaufsicht die
Hölle heiss.
Und: Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.
Ach ja: in Firmen kann das Surfen auf solchen Seiten ein
Kündigungsgrund sein ...
Viele Gruesse!
Helmut
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