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Re: Rechtsfragen



Am Montag, 14. Juni 2004 13:40 schrieb A. Dreyer:
> Hallo,
>
> Kann mir jmand von euch sagen an welche behördlich Stelle (mit
> "vernünftiger" Internet-Erfahrung) man sich wenden kann um eine
> Anzeige gegen unbekannt zu stellen?

Hallo,

zuständig zur Verfolgung von Strafanzeigen sind die Polizei und die 
Staatsanwaltschaft. Es gibt eine Aufgabenteilung. Die Polizei ermittelt, die 
Staatsanwaltschaft bewertet. Bei beiden kann Anzeige erstattet werden.

Die Polizei bedient sich gegebenenfalls der Hilfe von Fachbehörden, 
insbesondere den Landeskriminalämtern und dem BSI. Letzteres ist im 
allgemeinen auskunftsfreudig, was Ermittlungsmöglichkeiten angeht. 

Wenn man die Strafverfolgungsbehörden im Vorfeld der Anzeige eine gewisse 
Hilfestellung (sprich Motivation) zukommen lassen will, schadet es nicht, 
sich beim BSI zu informieren. Einfach anrufen und durchfragen, bis man 
jemanden findet, der den in Frage stehenden Sachbereich kennt.

Weil Internet-Kriminalität häufig einen sehr großen Kreis von Geschädigten 
betrifft, empfehl es sich, in einer Anzeige möglichst viel know how zum 
Zwecke derTataufklärung zu verpacken, damit der Anzeigensachbearbeiter 
konkrete Handlungsimpulse erhält. Detaillerte Hinweise, welche Möglichkeiten 
beispielsweise dem BSI zur Verfügung stehen, können da nur nützen.

Wegen des sog. Tatort-Prinzipes gibt es in Deutschland in Sachen 
Internet-Kriminalität keine Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften bzw. 
-polizeidienststellen, wie es sie beispielsweise für Wirtschftskriminalität 
gibt.

Wird die Anzeige bei einer örtlich unzuständigen Behörde eingelegt, wird sie 
amtsintern an die richtige Stelle weitergeleitet und dort bearbeitet.

In Raum Bielefeld sind bei der Polizei das 13. KK (Kriminalkommissariat) und 
bei der Staatsanwaltschaft die Abteilung 56 Js zuständig.

Gruß
Peter Voigt



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