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Re: Bug#241235: ITP: primer3 -- [Biology] Tool design flanking oligo nucleotides for DNA amplification



Steffen Möller <moeller@pzr.uni-rostock.de> schrieb:

> Hallo,
> On Wednesday 31 March 2004 18:38, you wrote:
>> - In der Manpage steht kein Wort über Optionen. Daher geht man davon
>>   aus, dass das Programm (auch) interaktiv arbeitet - tut es aber
>>   nicht. Der Verweis auf die README ist auch wenig hilfreich, wenn man
>>   wissen will "Wie geht's gleich wieder?": Da kommen zuerst die
>>   Lizenzbestimmungen und dann die Installationsanleitung; dann kommt
>>   eine Diskussion des Eingabeformats.
> Ich denke ich habe die man page angemessen erweitert.

Ja, das sieht jetzt gut aus. Ein paar Kleinigkeiten:

| The package itself may be used for

Nicht eher "The command line program" oder so? 

| http://localhost/primer3_www.cgi

Das funktioniert bei mir nicht, sondern
http://localhost/cgi-bin/primer3_www.cgi. 

> Ich habe die CGI-Seiten nun erstmal ohne Zusatz-Abfrage installiert, 
> recommende aber nur httpd|apache.

Ich finde es so gut.

So, bevor wir es hochladen, müssen wir aber die Lizenzfrage klären:

> Nein, noch nicht. Ich werde dieses tun. Wenn auch nicht offiziell DFSG-frei, 
> ist diese es nicht de facto? Ich sehe nicht, dass dieses in non-free müßte. 
> Oder ist es die Klausel, dass auf einer Verpackung einer Debian-CD mit der 
> Angabe "primer3" dann auch stehen müßte, dass dieses vom  MIT entwickelt 
> wurde?

Die Probleme, die ich sehe, sind:

- Die Lizenz geht davon aus, dass das Programm nur als solches
  verteilt/weiterverwendet/modifiziert wird. Daran, dass jemand nur
  einzelne Code-Brocken wiederverwerten möchte, wurde nicht gedacht. Und
  wenn man die existierende Lizenz unter diesem Gesichtspunkt liest,
  dann ist Ziffer 2 eine problematische Forderung. 

- Ziffer 3, wie du richtig erkannt hast. Ich bin mir nicht sicher, ob
  das wirklich non-free ist, aber ich möchte es zunächst in -legal
  abgeklärt haben.

- Ziffer 4 ist dann wohl der Todesstoß. Wer ein Produkt vertreiben will,
  das primer3 enthält, und das auf die Verpackung schreiben möchte, muss
  nach Ziffer 3 das Whitehead-Institut anführen. Nach Ziffer 4 darf er
  das aber nur dann, wenn er vorher eine schriftliche Erlaubnis
  hat. Entweder so, oder das ist missverständlich formuliert. Aber für
  Debian gilt, dass eine Software im Zweifel non-free ist, nicht
  umgekehrt, und hier existieren zumindest starke Zweifel.

> ... hm ... koennte sein/vermutlich/ja, wenn der Vergleich zur 
> postcard-ware mit Zwang herangezogen wird. Aber da dies zum guten Stil unter 
> Wissenschaftlern gehoert, das muss ich Dir ja nicht sagen, koennte ich mich 
> kaum mit diesem Grund an die Autoren wenden, ihre Lizenz zu ändern. 

Gerade deswegen sollte die Klausel eigentlich unnötig sein. 

> Da 
> sollten wir eher Debian erziehen, bei Werbungen mit enthaltener Software die 
> Copyright-holder immer mit anzugeben, sofern möglich.

DebianMed ist ein Subprojekt, in dem sich auch biowissenschaftliche
Anwendungsprogramme finden. Wenn jetzt jemand eine CD davon macht, dann
steht da unter dem Debian-Logo:

*************** 
Macht die Arbeit in ihrer Praxis effizienter, sicherer und
kostengünstiger. Enthält:
-
-
...

Außerdem enthalten: Biochemische und molekularbiologische Software,
u.a. blast2, pymol, emboss, primer3, ...
*************

Und da soll dann von jedem Programm der Copyright-Besitzer stehen? Auch
da, wo es nicht ein Institut ist, sondern viele Personen, oder mehrere
Institutionen/Unternehmen sind? Muss auch der Ort angegeben werden,
damit die Zuordnung eindeutig ist?

Das ist einfach unpraktikabel. 

Insgesamt betrachtet bin ich mir ziemlich sicher, dass das nicht Teil
von Debian werden kann. Wir können auf -legal nachfragen - aber es ist
da sicher besser, wenn man schon auf Kontakte zu den Autoren verweisen
kann. Zumindest solltest du rausfinden, wer der korrekte Ansprechpartner
ist - die Autoren, oder der Justitiar des Instituts?

Gruß, Frank

-- 
Frank Küster, Biozentrum der Univ. Basel
Abt. Biophysikalische Chemie



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