On Mon, May 05, 2014 at 01:21:29PM +0200, Richard Hartmann wrote: > 1. § 1 Abs. 4 will be reworded to: "Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Zeitraum von der Gründung des Vereins bis zum Jahresende bildet ein Rumpfgeschäftsjahr." > > 2. § 6f Abs. 5 is moved to Abs. 6 and a new Abs. 5 is inserted, with the following text: "Geben alle Mitglieder Ihre Stimme bereits vor Ablauf der zweiwöchigen Ankündigungsfrist gem. Abs. 1 ab und erklären sich zusammen mit der Stimmabgabe zur vorzeitigen Beschlußfassung bereit, gilt der Beschluß gefaßt, sobald die letzte Stimme eingegangen ist. Hierauf ist in der Niederschrift hinzuweisen." I agree with both changes and agree that they can go into effect immediately. Philipp
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