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Re: [OT] Signierung von Mails nach §§37a HGB, §§35a GmbhH und §§80AktG



Christian Frommeyer <debian@frommeyer.name> (Sa 03 Mär 2007 11:24:31 CET):
> Am Samstag 03 März 2007 08:30 schrieb Heiko Schlittermann:
> > Der "Disclaimer" läßt sich immer anhängen, aber wenn die Mail
> > signiert (PGP) ist, dann kann man nur außerhalb des signierten Teils
> > einen Disclaimer anhängen.
> 
> Genau. Mann muss nur aufpassen wie.
> 
> > (Das geht mit einigen wenigen Zeilen Code, z.B.  macht ja auch Mailman
> > dies, wie an *dieser* Mail hier zu erkennen sein sollte.)
> 
> jain! s.u.
> 
> > Technisch und wahrscheinlich auch rechtlich ist das korrekt.  Nur die
> > Echtheit ist fragwürdig (wie bei unsignierten Mails ja überhaupt, aber
> > darum geht es hier ja nicht). 
> 
> Technisch ist das IMHO auch nicht korrekt. Aus RFC2046 §5.1.1:
>    There appears to be room for additional information prior to the
>    first boundary delimiter line and following the final boundary
>    delimiter line.  These areas should generally be left blank, and
>    implementations must ignore anything that appears before the first
>    boundary delimiter line or after the last one.

Ich rede nicht über diese Präambel, sondern über das, was z.B. altermime
in Ansätzen tut. Also ein multipart/mixed aus Original-Message und
Disclaimer.


> > Natürlich kann ich mir Situationen in Firmen vorstellen, wo doch der
> > Mailserver dieses "Disclaimen" automatisiert.
> 
> Das sollte dann aber so passieren, dass die Mail auch noch den Standards 
> entspricht.

Nochmal der Hinweis auf z.B. den Mailman, der das ja auch offenbar
hinbekommt.

-- 
Heiko

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