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Re: MPlayer - rechtlich ok?



Gerhard Wolfstieg <gw@wolfstieg.com> wrote:

>  Von Frank Küster <frank@debian.org>:
>
>> Aber das beantwortet nicht meine Frage, was du mit dem "Gesetz für das
>> Kleingedruckte" meinst, oder wo das mit der Sprache steht.
> (...)
>> > Als Beispiel, daß es das überhaupt gibt (viel Zeit zu suchen, habe
>> > ich jetzt nicht):
>> > http://www.gmx.net/de/themen/motor/ratgeber/recht/1292478,cc=000000159100012924781Q7d8i.html
>> 
>> Und was soll das Beispiel zeigen?  Es zeigt doch nur, dass der BGH
>
> Wo das mit der Sprache steht, habe ich keine Zeit und Lust zu suchen.
> Auch meine ich nix sonst außer dem schon Geschriebenen zu dem Gesetz
> über das Kleingedruckte. 

http://www.rechtliches.de/cgi-bin/suche.pl

Es gibt kein Gesetz über das Kleingedruckte, jedenfalls nicht in Deutschland

http://www.rechtliches.de/cgi-bin/suche.pl

"kleingedruckt" liefert keinen Treffer, "klein" liefert sehr
übersichtlich nur neun, darunter keines das nach Kleingedruckt klingt. 

> Mit dem Link wollte ich nur und genau
> nachweisen, daß es das gibt. Also, es gibt juristisch das Kleingedruckte
> und das meint auch nicht die Schriftgröße. 

Ach so, du meinst, dass es Dinge gibt, die nirgendwo geschrieben stehen
und doch für Recht erkannt werden?  Das ist trivial; wäre es anders,
dann bräuchten wir weder Richter noch Rechtsanwälte; Computer würden
ausreichen. 


> Dieses für Softwarelizensen
> singulär ausschließen zu wollen, bedarf keines weiteren Kommentars.

Mit anderen Worten: In Bezug auf die eigentliche Diskussion über mplayer
hast du nichts beizutragen, und auch ansonsten hast du keine Lust, dein
juristisches Halbwissen zu begründen.

Gruß, Frank
-- 
Frank Küster
Inst. f. Biochemie der Univ. Zürich
Debian Developer



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